Regensburg – Jeder sollte eine Patientenverfügung besitzen, ist die Empfehlung der Ärzte, von Sozialverbänden, Versicherungen. Mit einer Patientenverfügung kann man im Notfall wichtige Entscheidungsbefugnisse auf eine Person des Vertrauens übertragen. Das Problem: Niemand hat diese wichtigen Dokumente für den Fall des Falles immer dabei. Zudem haben viele Menschen, besonders junge, keine Patientenverfügung, weil sie sich nicht gerne mit extremen Aussagen wie lebensverlängernde Maßnahmen oder Einweisung ins Heim, bzw. Bestellung eines Betreuers befassen wollen. Sie möchten in einer Notsituation lediglich ihren Partner im Krankenhaus besuchen und mit dem Arzt über dessen Zustand sprechen. Der Partner-Pass bietet hier einen sinnvollen Kompromiss. Über 19.000 Deutsche, Österreicher und Schweizer besitzen diese „kleine Patientenverfügung im Geldbörsenformat“ bereits. Vom Berliner Gesundheitssenator und auch von der Gewerkschaft der Polizei wurde der auf reißfestem Dokumentenpapier gedruckte Ausweis empfohlen.
Mit dem Partnerpass (ohne Verpflichtung), können sich volljährige Personen im Notfall bei Geschäften des täglichen Lebens oder auch bei längerer Abwesenheit wie z.B. im Urlaub gegenseitig unbürokratisch und schnell helfen. Auch das jederzeitige Besuchsrecht im Krankenhaus und ärztliche Informationen kann man damit erhalten. Die Wirkung des Dokuments reicht bis hin zur Einwilligung zur Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht. Der Partnerpass sagt klar aus: Ich habe eine Vertrauensperson, der ich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmte Rechte übertragen habe.
Der Partner-Pass gibt mehr Sicherheit im Urlaub und bei Auslandsaufenthalten.
Zum Beispiel wurde einem Nürnberger Bürger (Name ist uns bekannt) bei einem Urlaub in Mallorca die Geldbörse mit allen Dokumenten gestohlen. Bei der spanischen Polizei konnte er sich bei der Anzeigenaufnahme logischerweise nicht mehr ausweisen.
Die Rettung war schließlich der Partner-Pass seiner dabei gewesenen Lebensgefährtin, in dem sein Bild sowie seine Unterschrift vorhanden war. Der Bestohlene musste nicht mehr zum Deutschen Konsulat und kam danke des zweiten Partner-Passes ungehindert durch die Flughafenkontrolle, um den Heimflug anzutreten.
Wäre die Lebensgefährtin nicht dabei gewesen, hätte auch eine E-Mail mit eingescanntem Partner-Pass von Zuhause aus an die zuständige Polizei genügt.
Auch für Ehepaare wichtig!
Auch für verheiratete Paare macht das kleine Dokument Sinn. Was kaum bekannt ist: Laut BGB gilt die Schweigepflicht für Ärzte und Krankenhauspersonal generell auch bei Ehepaaren, wenn keine schriftliche Aufhebung derselben vorhanden ist.
So einfach funktioniert der Partner-Pass: Jeder der beiden Partner füllt einen Pass aus. Mit der gegenseitigen Unterschrift sowie Personalausweisnummern und einem gemeinsamen Passfoto beider Personen (muss nicht biometrisch sein und kann somit mit dem Handy erstellt werden) ist der Partner-Pass zehn Jahre gültig. Der Partner-Pass benötigt keine weitere Beglaubigung und kann jederzeit auch einseitig widerrufen werden; wird ein Pass vernichtet, so ist der zweite ebenfalls wertlos.
„Unabhängig vom Partner-Pass kann jeder Einzelne zusätzlich eine umfassendere Patientenverfügung für sich selbst besitzen oder erstellen. Für viele Lebensbereiche erfüllt der Partner-Pass in Geldbörsengröße jedoch den gewünschten Zweck. Deswegen empfahlen ihn auch sowohl der Berliner Gesundheitssenator als auch die Gewerkschaft der Polizei“
Weitere Informationen und Möglichkeit zur Bestellung des Partnerpasses gibt es im Internet unter www.partner-pass.de oder Ruf: 0941-71445.
Jeder Pass 13,30 Euro inkl. MwSt. und einmalig 2,90 Euro Versand, wobei jeder Partner seinen eigenen Pass benötigt.
Der Partner-Pass in Geldbörsengröße beinhaltet auch eine „kleine Patientenverfügung“ für die Absicherung im Notfall, bei längerer Abwesenheit, Krankheitsfall oder im Urlaub. Man kann mit dem Partner-Pass jedoch nicht auf die Behandlung des Patienten einwirken.
Kontakt
Partner-Pass-Vertrieb
Wolfgang Kerscher
Moosweg 8
93055 Regensburg
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kerschwolf@gmx.de