Shopbetreiber müssen ab sofort nicht mehr fürchten, beim Einsatz des Webanalyse-Tools Google Analytics von deutschen Datenschützern wegen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorschriften belangt zu werden. Neue Schnittstelle für automatische Aktualisierung von Datenschutzerklärung und weiteren Shop-Dokumenten.
Die Hamburger Datenschutzaufsichtsbehörde hat mit Google eine Einigung erzielt, wie im Bundesland Hamburg ansässige Website-Betreiber Google Analytics datenschutzkonform einsetzen können. Demnach müssen Onlineshop- und Website-Betreiber für den rechtssicheren Einsatz von Google Analytics folgende Kriterien erfüllen:
– Den von Google vorgegebenen Hinweistext in der Datenschutzerklärung ändern
– schriftlichen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit Google abschließen
– Trackingcode um die Funktion “_anonymizeIp()” ergänzen
– bislang über Google Analytics erhobene Altdaten löschen
Diese Maßnahmen sollten von Website-Betreibern in allen Bundesländern und nicht nur in Hamburg umgesetzt werden.
Die Datenschutzerklärung muss – ebenso wie die Widerrufsbelehrung und AGB – laufend an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden, um keine Abmahnung zu riskieren. Dafür gibt es nun eine besonders bequeme und günstige Lösung: Die janolaw AG aus der Rhein-Main-Region
Die Powergap AG ist Entwickler und Anbieter für professionelle Shopysteme . Mit umfassenden E-Commerce Features und Dienstleistungen bietet die Powergap AG seinen Kunden als Onlinehändler passende Lösungen für Ihr E-Commerce Business.
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