Karlsruhe, 17. Juni 2011 – Rechtsstreitigkeiten können ins Geld gehen. Das gilt in besonderem Maße auch für ApothekerInnen, bei denen beim Vorwurf einer fahrlässig oder vorsätzlich begangenen Straftat bei der beruflichen Tätigkeit schnell der Streitwert über die Millionengrenze gehen kann mit entsprechend hohen Prozesskosten, wie zum Beispiel bei Schadenersatzansprüchen für Personenschäden. Im Falle eines Falles ist hier eine sogenannte Pauschal-Rechtsschutzversicherung wie sie die ApoRisk GmbH als Komplettschutz für alle Bereiche der ApothekerInnen entwickelt hat, ein wertvoller Rückhalt.

Denn Recht haben und Recht bekommen sind häufig zweierlei Paar Schuhe. Nach dem Motto ‚Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt‘ sind Rechtsstreitigkeiten nicht immer vermeidbar. Versucht wird in den meisten Fällen erst mal eine gütliche Einigung. Aber auch wenn die nicht möglich ist, so mancher schreckt doch eher vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zurück.

Sich sein Recht ohne finanzielle Risiken vor Gericht erstreiten zu können, kann gerade auch für den Geschäftsbetrieb der Apotheke ein stabilisierender Faktor sein. Denn im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit als ApothekerIn ist man besonders häufig der Gefahr von Rechtsstreitigkeiten und damit einem hohen finanziellen Risiko ausgesetzt. Streitfälle in der Praxis könnten zum Beispiel im Apothekenbereich sein: eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil angeblich Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten oder gefährliche Produkte verkauft worden sind oder dem Apotheker wird ein „Kunstfehler“ bei der Berufsausübung vorgeworfen. Es könnte Straftatbestände geben wie: Tötung auf Verlangen, unterlassene Hilfeleistung, schwere Körperverletzung, Betrug im Zusammenhang mit dem Abrechnungsverfahren, Steuerhinterziehung oder Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Generell denkbar sind Verstöße gegen eine Reihe von Gesetzen: gegen das Arzneimittelgesetz, Chemikaliengesetz, das Betäubungsmittelgesetz, die Arbeitszeitordnung, die Vorschriften über Feuerschutz- und Unfallverhütung, die Apotheken-Betriebsordnung sowie gegen sonstige Vorschriften, die die Art und Weise der Berufsausübung regeln, etc.

Der Dschungel der Paragraphen ist unübersichtlich und kaum zu durchdringen. Es ist daher sicher beruhigend, sich auf einen guten Anwalt verlassen zu können. ApoRisk bietet deshalb eine auf den Berufsstand ApothekerInnen speziell ausgerichteten Pauschal-Rechtsschutz an ( http://www.aporisk.de/geschaeftsversicherung-rechtsschutzversicherung-fuer-apotheker-und-apotheken.html ), der zusätzlich zum Apothekenbereich auch den Privat- und Verkehrsrechtsschutz mit einbezieht. Damit sind u.a. folgende Kosten abgedeckt:
 Kosten für den eigenen Rechtsanwalt
 Kosten für den Anwalt des Gegners
 Gerichtskosten
 Kosten für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht.
 Kosten für selbst beauftragte Sachverständige in Strafsachen, sowohl im beruflichen Bereich als auch im Verkehrsbereich.
 Kosten für einen zweiten Anwalt am auswärtigen Gerichtsort.
 Auslagen des Gegners oder des gegnerischen Nebenklägers, die Ihnen das Gericht auferlegt.

Das pauschale ApoRisk-Rechtsschutzprogramm für den Apotheker erstreckt sich auf die Bereiche:
1. Verkehrs-Rechtsschutz nach § 21 ARB
Der Versicherungsschutz umfasst Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Besitz oder Fahren von Fahrzeugen. Versichert sind alle berechtigten Fahrer der versicherten Fahrzeuge sowie alle Insassen. Das gleiche gilt für den Fußgänger-Rechtsschutz, der ebenfalls in den Verkehrs-Rechtsschutz einbezogen ist.
2. Grundversicherungsschutz für Gewerbe und freie Berufe nach § 24 Abs. 2 ARB – mit Daten-Rechtsschutz sowie mit Steuer-Rechtsschutz
3. Ergänzungs-Rechtsschutz für Apotheker
Dieser Versicherungsschutz besteht aus:
a) Spezial-Straf-Rechtsschutz nach den Sonderbedingungen zu § 24 ARB – Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
b) Vertrags-Rechtsschutz für Hilfs- und Investitionsgeschäfte im Zusammenhang mit der Einrichtung, Ausstattung und Erhaltung der Praxisräume
c) Dienstreise-Rechtsschutz nach Spezialklausel 78 zu § 21 ARB
4. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für Apotheker nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 ARB
5. Rechtsschutz für Grundstückseigentum, Miete und Pacht nach 29 ARB für
Betriebsgrundstücke und Betriebsräume
6. Familien-Rechtsschutz nach § 25 ARB
7. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete nach 29 ARB (Wohnungs-Rechtsschutz)
Die Deckungsübersicht des pauschalen Rechtsschutzangebotes für Apotheker ist nachzulesen unter:

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