Geht es ums Softwarelizenzen herrscht nach wie vor große Unsicherheit. Was ist bei einer Lizenzprüfung erlaubt und was nicht? Wann mache ich mich strafbar, wann bin ich einfach nur schlau? Die häufigsten Fragen auf einen Blick:
– Darf mein Lizenz-Bereich jederzeit einfach so geprüft werden?
Ja. Sobald Sie eine Software-Lizenz erwerben, gehen Sie einen Vertrag mit dem Software-Hersteller und Halter der Urheberrechte der Software-Lizenz ein, zu dessen Einhaltung Sie sich verpflichten. Laut diesem Kauf-Vertrag hat der Hersteller das Recht, in einem Lizenz-Audit jederzeit zu prüfen, ob Sie die Lizenzen auch wirklich gemäß seiner Vorgaben einsetzen.
– Ist Unterlizenzierung tatsächlich strafbar?
Ja. Zu wenig Software Lizenzen für zu viele Geräte – ein klarer Fall von Unterlizenzierung. Auch wenn sie ohne Vorsatz in dieses Dilemma gerutscht sind, liegt hier ein klarer Fall von Unterlizenzierung vor. Und das wird sehr teuer und kann auch strafrechtliche Folgen haben. Übrigens: In der Haftung ist nicht der IT-Leiter oder wer auch immer für Wartung und Pflege Ihres Lizenzbereichs zuständig ist. In der Haftung ist ausschließlich die Geschäftsführung.
– Wird ein Lizenz-Audit vorher angekündigt?
Ja. Ein Lizenz-Audit wird in schriftlicher Form angekündigt. Zwischen Ankündigung und Prüfung vergeht ca. ein Monat. Beispiel Microsoft: Der Hersteller fordert in einem Anschreiben zur Lizenz-Prüfung. Sie erhalten Zugangsdaten zu einem Onlineportal in dem Sie zu Prüfungszwecken im Vorfeld Auskunft über Ihren Lizenzbereich geben sollen. Jetzt gut aufpassen: Erst anmelden und ausfüllen, wenn Sie zu 110 Prozent sicher sind, dass mit Ihren Lizenzen alles in Ordnung ist!
– Muss ich meine Firma während eines Lizenz-Audits dicht machen?
Nein. Es dauert zwar einige Tage Ihren Lizenz-Bereich zu prüfen. Ein Audit wird aber abgewickelt ohne den normalen Betriebs- und Geschäftsverkehr zu stören.
– Wie kann ich sicher sein, dass mein Lizenz-Bereich in Ordnung ist?
Durch einen Lizenz-Check, wie beispielsweise die Software Lizenprüfung easyCheck (
Über die U-S-C GmbH:
Die U-S-C GmbH mit Sitz in München ist seit 10 Jahren Spezialist für den Handel mit gebrauchter und neuer Software. Zu Ihrem Kerngeschäft gehört neben einem Online-Web-Shop die professionelle SAM-Beratung. Als Gebrauchtsoftware-Händler kauft, verkauft und tauscht U-S-C gebrauchte Produkte schon immer gemäß den Richtlinien des EuGH-Urteils vom 03.07.2012. Außerdem ist U-S-C freier Lizenzgutachter und führt – als Experte für Microsoft, VMware, Adobe und Citrix – Lizenz-Audit-Vorbereitungen, Software Asset Management (SAM) und alle Hersteller übergreifende Lizenz-Workshops durch. „Wir sind professionelle und geprüfte Lizenzberater, aber bewusst unabhängig von Herstellern wie Microsoft“, betont U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „dadurch können wir frei von Herstellerauflagen und besonders kundenorientiert beraten.
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