Heizkamine
Wichtige Frist endet in zwei Jahren: Raus mit dem alten Ofen!
Im Sommer handeln – Vom Gesetz her müssen bis Ende 2020 alle alten Feuerstätten mit einer Zulassung vor dem 1. Januar 1995 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht entsprechen. Die betroffenen Geräte sind zum Stichtag über 26 Jahre alt. Darauf weist der HKI Industrieverband ...read more